In zwei Gesetzen wurden am 25.03.2021 Post-Brexit-Regelungen mit dem Vereinigten Königreich im Bundestag verabschiedet. So wurden die juristischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die bisherigen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern mit Großbritannien und Nordirland im Rahmen des Handels und Kooperationsabkommens vom 30.12.2020 weiterhin angewendet werden können. Darüber hinaus wurde geregelt, dass die bisherige Behördenzuständigkeit bei der Festlegung der Verbindungs- und Zugangsstellen für den elektronischen Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich unverändert fortbesteht. Der Bundesrat erteilte am 26.03.2021 seine Zustimmung zu beiden Gesetzen.
Der Bundestag und der Bundesrat haben Rechtssicherheit im Hinblick auf die Anwendung der Post-Brexit-Regelungen zu Arbeitnehmerentsendung und sozialer Sicherheit geschaffen.