Mit dem Ende der Übergangsphase, voraussichtlich am 1.1.2021, gehört das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr zur Zollunion der Europäischen Union (EU). Danach wird für Einfuhren in das Vereinigte Königreich nicht mehr der Gemeinsame EU-Zolltarif gelten.
Am 19.5.2020 kündigte UK einen neuen Post-Brexit-Zolltarif an. Der sogenannte UK Global Tariff (UKGT) wird für alle Drittstaaten gelten, mit denen UK kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Sollte es zu keinem Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK kommen, würden die Zollsätze auch für Waren, die aus der EU in UK eingeführt werden, gelten.
Es gibt einige Unterschiede zwischen dem bisher auch in UK geltenden Gemeinsamen Außenzolltarif der EU und dem neuen UKGT. Dies sind insbesondere folgende Änderungen:
- Die durchschnittlichen Zollsätze des UKGT sind geringer als die Zollsätze des EU-Zolltarifs.
- Viele Zölle werden auf Null gesetzt. Hierzu gehören z. B. solche auf Rohre aus Kupferlegierungen, Schrauben, Spülmaschinen, Weihnachtsbäume oder LED-Lampen.
- Alle Zollsätze, die im EU-Zolltarif bisher weniger als 2 % betragen, werden abgeschafft.
Ferner werden die Zölle auf landwirtschaftliche und Fischereiprodukte, PKW und Waren aus Keramik beibehalten. Damit soll die britische Industrie geschützt werden.
Sowohl die britischen Handelskammern als auch der Verhandlungsführer der EU, Michel Barnier, begrüßten die Klarstellung im neuen Tarif, machten jedoch deutlich, dass ein Handelsabkommen zwischen der EU und UK bis zum Jahresende unerlässlich sei, um erhebliche Kostensteigerungen für Unternehmen auf beiden Seiten zu vermeiden.
Europäische Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, inwieweit der neue Zolltarif sie betrifft und welche Maßnahmen in dem Zusammenhang ergriffen werden können. Hierzu hat die britische Regierung ein Online-Tool mit den neuen Zollsätzen veröffentlicht.