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Kurzmeldung: Benedikt Rippert M.Sc. und Steuerberater bei Ebner Stolz in Frankfurt erörtert in BB 2020, S. 1825ff. die Praxisfolgen des BFH-Urteils vom 18.12.2019 zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen.