Finanzverwaltung und Gesetzgeber sind tätig geworden, um die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts („jPdöR”) den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gemeinschaftsrechts anzugleichen. Die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Bei unserem Frühstück "Die Neuregelung des § 2b USTG" werden die Neuregelungen der Umsatzsteuerbesteuerung für die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen strukturiert und praxisnah dargestellt.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.