Finanzverwaltung und Gesetzgeber sind tätig geworden, um die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts („jPdöR”) den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gemeinschaftsrechts anzugleichen. Die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Weiter wurde mit einer umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte reformiert, mit dem Ziel der Vereinfachung und der anwenderfreundlicheren Gestaltung. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Durch die Reform werden drei neue EU- Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen konkret die sich aus den Änderungen des Vergaberechts und den Regelungen des § 2b UStG ergebenden wirtschaftlichen Chancen aufzuzeigen. Aus unserer Sicht ergeben sich hierdurch neue Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Durch das Seminar wollen wir Ihnen die sich daraus ergebenden neuen strategischen Möglichkeiten und Eckpunkte zur Umsetzung dieser Strategien aufzeigen.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.