Mit dem Entwurf des BMF soll das bisherige Schreiben vom 05.06.2014, das zuletzt durch Schreiben vom 24.01.2018 ergänzt wurde, ersetzt werden. So wird u. a. auf die für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge je nach Bruttolisteneupreis bzw. Reichweite unterschiedliche Ermittlung der Privatnutzung eingegangen. So ist etwa bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenneupreis von nicht mehr als 60.000 Euro seit 01.01.2020 nur ein Viertel des Listenpreises bei der sog. 1 %-Methode heranzuziehen ist.
Hinweis: Das Entwurfsschreiben wurden den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Es bleibt abzuwarten, wann das finale Schreiben veröffentlicht wird und ob darin noch Änderungen vorgenommen werden.