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Steuerberatung

Privatnutzung betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

Das BMF veröff­ent­lichte am 17.06.2021 den Ent­wurf ei­nes über­ar­bei­te­ten Schrei­bens zur Pri­vat­nut­zung be­trieb­li­cher Elek­tro- und Hy­bri­de­lek­tro­fahr­zeuge, in dem zu­dem auf Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeuge und Pe­del­ecs ein­ge­gan­gen wird.

Mit dem Ent­wurf des BMF soll das bis­he­rige Schrei­ben vom 05.06.2014, das zu­letzt durch Schrei­ben vom 24.01.2018 ergänzt wurde, er­setzt wer­den. So wird u. a. auf die für Elek­tro- und Hy­bri­de­lek­tro­fahr­zeuge je nach Brut­to­lis­ten­eu­preis bzw. Reich­weite un­ter­schied­li­che Er­mitt­lung der Pri­vat­nut­zung ein­ge­gan­gen. So ist etwa bei Elek­tro­fahr­zeu­gen mit einem Brut­to­lis­ten­neu­preis von nicht mehr als 60.000 Euro seit 01.01.2020 nur ein Vier­tel des Lis­ten­prei­ses bei der sog. 1 %-Me­thode her­an­zu­zie­hen ist.

Hin­weis: Das Ent­wurfs­schrei­ben wur­den den Verbänden zur Stel­lung­nahme über­sandt. Es bleibt ab­zu­war­ten, wann das fi­nale Schrei­ben veröff­ent­licht wird und ob darin noch Ände­run­gen vor­ge­nom­men wer­den.

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