Folgende Themen sollten die kapitalmarktorientierten Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse berücksichtigen:
- Angaben zu den erwarteten Auswirkungen wesentlicher neuer Standards in der Berichtsperiode ihrer erstmaligen Anwendung (IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“)
- Spezifische Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
- Spezifische Aspekte des IAS 7 „Kapitalflussrechnung“
Des Weiteren weist die ESMA auf die in 2017 erstmals zu erstellende nichtfinanzielle Berichterstattung sowie die Darstellung alternativer Leistungskennzahlen hin.
Darüber hinaus erinnert die ESMA an eine entsprechende Würdigung der möglichen Auswirkungen des Brexit in der Finanzberichterstattung.
Hinweis
Die ESMA hat die einzelnen Schwerpunkte und Aspekte noch weiter konkretisiert. Eine ausführliche Übersicht und Darstellung der Prüfungsschwerpunkte ist auf der Homepage der ESMA abrufbar.