Die Installation und der Betrieb einer PV-Anlage auf dem Eigenheim haben u. a. ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen. So bestehen steuerliche Pflichten, die grundsätzlich auch für kleinere PV-Anlagen gelten, die auf privat genutzten Immobilien, mit der Absicht zur Stromeigennutzung und Einspeisung des Überschusses in das öffentliche Netz, installiert werden. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung haben für solche Anlagen jedoch Regelungen vorgesehen, die es dem privaten Betreiber ermöglichen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die steuerlichen Auswirkungen gering zu halten.
Einen ersten Überblick über die steuerlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten, die Betreiber von kleinen PV-Anlagen auf im Privatvermögen gehaltenen Wohnimmobilien haben, können Sie sich mit Hilfe unserer Kurzinformation verschaffen. Letztlich wird es aber stets erforderlich sein, den konkreten Einzelfall und dessen steuerliche Implikationen zu betrachten.