Das Europäische Parlament hat am 27.04.2021 mit großer Mehrheit für das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (UK) gestimmt. Der Rat hat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens am 29.04.2021 angenommen. Das Abkommen tritt nun am 01.05.2021 dauerhaft in Kraft.
Das TCA wird seit dem 01.01.2021 vorläufig angewendet und wäre ohne Zustimmung des EU-Parlaments am 30.04.2021 ausgelaufen.
Das Vereinigte Königreich ist mit Ablauf der Übergangsphase des Brexits seit dem 01.01.2021 nicht mehr Bestandteil der EU. Um die negativen Folgen des Brexits abzufedern, einigten sich die beiden Parteien am 24.12.2020 auf ein weitreichendes Abkommen. Das Abkommen enthält Regeln für die Zusammenarbeit zwischen der EU und UK und sieht im beiderseitigen Handel mit Ursprungsware des jeweils anderen Vertragspartners den Verzicht auf jegliche Zölle und mengenmäßige Beschränkungen vor.
Für den Warenverkehr bedeutet dies keine allgemeine Zollfreiheit. Auf Ursprungsware werden zwar keine Zölle erhoben, jedoch ist für jede Warenbewegung zwischen der EU und UK grundsätzlich eine Zollanmeldung abzugeben. Der Verzicht auf Zölle gilt ausschließlich für Waren mit UK-Ursprung bei der Einfuhr in die EU bzw. für Waren mit EU-Ursprung bei der Einfuhr in UK (sog. Präferenzbehandlung). Die im TCA festgelegten Ursprungsregeln legen einen bestimmten Be-/Verarbeitungsgrad fest, der in UK/EU erfolgt sein muss. Bei fehlendem Ursprungscharakter bzw. fehlenden Nachweisen sind Zölle zu entrichten. Genauere Informationen zu den Ursprungsregeln im TCA finden Sie hier .