Mit dem Vorschlag werden die Anhänge der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants: POP) geändert. Mit der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 werden die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens und des UNECE-POP-Protokolls umgesetzt. Grund der Änderungen ist, dass persistente organische Schadstoffe nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen sollen.
Was sind persistente organische Schadstoffe?
Persistente organische Schadstoffe (POP) sind giftige Chemikalien, die für lange Zeit in der Umwelt verbleiben und sich in Nahrungsketten anreichern. Sie können der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden. Eigentlich dürfen persistente organische Schadstoffe nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, dennoch können sie noch immer in Abfällen von einigen Gütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden.
Die neuen Änderungen
Gemäß der Verordnung müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, mit möglichst geringen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewirtschaftet werden. Die in die Luft, das Wasser und den Boden abgegebenen POP-Emissionen müssen auf ein Minimum gesenkt werden. Auch das Ausmaß, in dem diese giftigen Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden, muss auf ein Minimum reduziert werden. Die gewonnenen Sekundärmaterialien sollten in jedem Fall sicher und, soweit möglich, frei von Schadstoffen sein. Bei der Beseitigung von Abfällen, deren POP-Konzentration über dem Grenzwert liegt, müssen die Schadstoffe zerstört oder irreversibel umgewandelt werden.
Betroffene Stoffe
Der Vorschlag der Kommission sieht für die folgenden drei Stoffe strenge Grenzwerte vor:
- Perfluoroctansäure (PFOA), zu finden in wasserdichten Textilien und Löschschaum;
- Dicofol – ein Pestizid, das früher in der Landwirtschaft verwendet wurde;
- Pentachlorphenol, zu finden in bearbeitetem Holz und Textilien.
Zusätzlich schlägt die Kommission vor, die Grenzwerte für fünf weitere Stoffe oder Stoffgruppen in Abfällen, für die bereits Vorgaben gelten, zu senken.