Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat im August 2019 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Der entsprechende Entwurf sieht die Einführung eines Verbandssanktionengesetzes vor, mit dem die Sanktionierung von Unternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.
Die Einführung eines solchen Gesetzes wird erhebliche Auswirkungen für den Mittelstand haben. So sieht der Entwurf einen Verfolgungszwang gegen Unternehmen bei unternehmensbezogenen Straftaten und eine erhebliche Erhöhung des Sanktionsrahmens vor. Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 100 Mio. Euro drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 10 % des Jahresumsatzes. Daneben wird auch das Sanktionsspektrum deutlich erweitert; in Einzelfällen sollen Sanktionen sogar öffentlich gemacht werden. Entgegen der momentanen Gesetzeslage (vgl. § 130 OWiG) sieht das Verbandssanktionengesetz bei unternehmensbezogenen Straftaten auch keine einzelfallbezogene Entlastungsmöglichkeit der Aufsichtsverantwortlichen mehr vor. Ein funktionierendes Compliance-System wird für Unternehmen daher immer relevanter werden.
Philipp Külz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Partner bei Ebner Stolz in Köln hat in der Januar-Ausgabe der PStR (PStR 2020, 10 ff.) zusammen mit Rechtsanwältin und Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA) Christina Odenthal einen Beitrag zu diesem Thema mit dem Titel „Der Entwurf zum Verbandssanktionengesetz - mögliche Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht“ veröffentlicht.