Im Kern wurde der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort verabschiedet. Der arbeitsrechtliche Schutz entsandter Arbeitnehmer wird damit künftig deutlich verbessert.
Wesentliche Elemente der Einigung sind:
- Neben dem Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort wird außerdem für alle Beteiligten Rechtsklarheit darüber geschaffen, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen und welche nicht.
- Der Schutz Langzeitentsandter wird deutlich verbessert. Nach zwölf Monaten Arbeit im Gastland gilt für sie grundsätzlich - mit wenigen Ausnahmen - das gesamte Arbeitsrecht des Gastlandes. Es gibt aber die Option, diese Frist auf Antrag der Unternehmen auf maximal 18 Monate zu verlängern.
Hinweis
Die Europäische Kommission wird 2018 zudem eine Europäische Arbeitsbehörde mit dem Zweck einrichten, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken und in grenzüberschreitenden Fällen bessere Lösungen zu finden. Weiter wird die Kommission Initiativen zur Förderung einer fairen Mobilität vorschlagen. Ein Baustein ist eine europäische Sozialversicherungsnummer, die deutlicher machen soll, welche Ansprüche den Betroffenen im Bereich der sozialen Sicherheit zustehen und wie sie diese digital gelten machen können.