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Regierungs-Fraktionen einigen sich auf Tierhaltungskennzeichnung

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Ernährung und Land­wirt­schaft stellte im Juni 2022 seine Pläne zur „zu­kunfts­fes­ten land­wirt­schaft­li­chen Tier­hal­tung“ vor. Das Vor­ha­ben um­fasst vier zen­trale Bau­steine: eine ver­bind­li­che Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung, ein Förder­kon­zept für den Um­bau der Ställe, bes­sere Re­ge­lun­gen im Tier­schutz­recht und An­pas­sun­gen im Bau- und Ge­neh­mi­gungs­recht.

Das Bun­des­ka­bi­nett be­schloss dar­auf­hin am 12.10.2022 den Ge­set­zes­ent­wurf zur ver­pflich­ten­den Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung. Hin­ter­grund ist, dass der­zeit in Deutsch­land zwar ver­schie­dene pri­vate Tier­wohl­la­bel exis­tie­ren, an de­ren Pro­gram­men Le­bens­mit­tel­her­stel­ler frei­wil­lig teil­neh­men können, je­doch be­steht bis­her keine ge­setz­li­che Ver­pflich­tung zur Kenn­zeich­nung mit ein­heit­li­chen Hal­tungs­for­men. Durch die ge­setz­li­che Re­ge­lung sol­len Ver­brau­cher zukünf­tig bes­ser in­for­mierte Kauf­ent­schei­dun­gen tref­fen und be­wuss­ter zwi­schen ver­schie­de­nen Hal­tungs­for­men ent­schei­den können.

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Zwi­schen­zeit­lich ei­nig­ten sich die Re­gie­rungs-Frak­tio­nen sich auf das wei­tere Vor­ge­hen bei dem ge­plan­ten Ge­setz zur Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung. Am 15.12.2022 fand im Bun­des­tag die er­ste Le­sung zum Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nungs­ge­setz statt. Da­bei stieß der Vor­schlag des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für En­er­gie und Land­wirt­schaft auf hef­tige Kri­tik. Es wurde bemängelt, dass der Ent­wurf we­der Be­zug auf die ak­tu­elle Krise der Land­wirte nehme noch Ver­brau­cher begüns­tige oder Tier­schutzas­pekte in das be­ste­hende Sys­tem der Nutz­tier­hal­tung ein­bringe.

Nach der Anhörung des Aus­schus­ses für Ernährung und Land­wirt­schaft ha­ben nun­mehr die Am­pel-Frak­tio­nen einen neuen Ent­wurf aus­ge­ar­bei­tet. Die­ser sieht insb. vor, dass die ver­pflich­tende Kenn­zeich­nung zunächst nur für inländi­sche Flei­scher­zeug­nisse gel­ten soll. Ausländi­sche Un­ter­neh­men sol­len ihr Fleisch auf frei­wil­li­ger Ba­sis kenn­zeich­nen können. Die be­reits im ers­ten Ent­wurf ent­hal­te­nen fünf Hal­tungs­ka­te­go­rien (siehe Bei­trag vom 4.11.2022) sol­len be­ste­hen blei­ben, wo­bei die zweithöchste Hal­tungs­form von „Aus­lauf/Frei­land“ in „Aus­lauf/Weide“ um­be­nannt wer­den soll. Wie auch im ers­ten Ent­wurf soll die Pflicht zunächst nur für Schwei­ne­fleisch gel­ten.

Zusätz­lich sol­len An­reize ge­setzt und In­ves­ti­tio­nen be­reit­ge­stellt wer­den, die es Land­wir­ten er­leich­tern, bes­sere Hal­tungs­for­men in ih­ren Be­trie­ben zu eta­blie­ren.

Hin­weis: Die Neu­fas­sung muss nun in ei­ner zwei­ten und drit­ten Le­sung im Bun­des­tag be­schlos­sen wer­den. Ein Ter­min hierfür ist noch nicht vor­ge­se­hen.

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