Für Unternehmen bedeutet die Implementierung eines solchen vertraulichen Hinweisgebersystems und der dafür erforderlichen Prozesse zweifelsohne ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand. Dennoch sollte auch der Mehrwert eines internen Meldesystems nicht unterschätzt werden, denn es verhilft Unternehmen ggf. dazu, Fehlverhalten ohne öffentliche Rufschädigungen nachzugehen und abzustellen. Was auf die Unternehmen mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz zukommt, wie teilweise bisher schon in manchen Unternehmen die Meldepraxis gehandhabt wird, diskutieren Rolf Benzmann, Chefredakteur bei Regio TV und Philipp Külz, Wirtschaftsstrafrechtler und Compliance-Experte und Partner bei Ebner Stolz in einer aktuellen Chefsache-Sendung. Dabei gibt Philipp Külz auch zahlreiche Einblicke in seinen persönlichen Erfahrungsschatz aus seiner Tätigkeit als Ombudsmann für Unternehmen, die auch schon jetzt die Meldung von Verstößen zugelassen haben.
Bearbeitungsstand: 19.04.2023