Im Sommer wurde auf EU-Ebene eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU erzielt. Damit soll für den Finanzmarkt das Thema Nachhaltigkeit besser dokumentiert werden, denn Klimarisiken sind Investitionsrisiken. Bisher galt das nur für bestimmte große Unternehmen. Mit der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll nun der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet werden. Zudem ist eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen. Der deutsche Gesetzgeber muss diese CSRD nun binnen 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.
Auch mittelständische Unternehmen werden berichterstattungspflichtig und müssen die Ziele der CSRD und deren Transparenzanfordungen erfüllen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Rolf Benzmann spricht mit Alexander Glöckner, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz in einer neuen Folge von Regio TV Chefsache über den Umfang der konzernweit zu erfüllenden Berichtspflichten, die Mittelständler in absehbarer Zeit erfüllen müssen und warum sich Unternehmen frühzeitig mit dem Thema Nachhaltigkeit und der umfangreichen Regulatorik auseinander setzen sollten.
Bearbeitungsstand: 28.11.2022
Alexander Glöckner, 29.01.2024
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