Zuletzt wechselten die Rechtsanwälte und Partner Dr. Oliver Schmidt, Dr. Christoph Winkler, Dr. Torsten G. Lörcher, die Assoziierten Partner Dr. Holger Kierstein und Laurent Meister LL.M. gemeinsam mit ihren Teams von der etablierten Kanzlei Menold Bezler zu den Stuttgartern (siehe dazu Pressemitteilung vom 29.6.2018). Mit Dr. Hanno Rädlein beschäftigt nun auch Stuttgart einen Arbeitsrechtler. In Hamburg und Köln ist Arbeitsrecht schon seit langem mit Dr. Evelyn Nau, Jörn Karall und Dr. Sebastian Ritz fester Bestandteil des Beratungsspektrums. Die Hamburger IT-Rechtstruppe um Albrecht von Bismarck und Dr. Björn Schallock hat in Köln durch die IT-Rechtlerin Dr. Christiane Bierekoven von Roedl Verstärkung bekommen. Dr. Hannah Krings bereichert das Team des Restrukturierungs-Experten Jan Groß. Hamburg verstärkte sich zudem jüngst mit dem Bank- und Investmentrechtler und Partner Dr. Ludger C. Verfürth und dem Energierechtler Christoph Germer.
Herr Krink, wie kommt es, dass Ebner Stolz aktuell verstärkt den Anwaltsbereich ausbaut?
Ebner Stolz ist führender mittelständischer Anbieter integrierter Beratungsleistungen. Eine wesentliche Säule dieser integrierten Beratungsleistungen ist immer die Rechtsberatung gewesen, wobei das Beratungsspektrum bisher regional unterschiedlich verteilt gewesen ist. Während in Hamburg und Köln neben dem Steuerrecht traditionell klassisch wirtschaftsrechtliche Rechtsgebiete, wie zum Beispiel Gesellschaftsrecht, Unternehmenskaufrecht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht angeboten werden, hatte sich der Standort Stuttgart auf die steuerjuristische Beratung konzentriert.
Um den Bedürfnissen des Mittelstandes an einer umfassenden ganzheitlichen Beratung an allen Standorten gerecht zu werden und um eine bundeseinheitliche Rechtsstrategie zu verfolgen, haben wir am Standort Stuttgart das Beratungsspektrum um den wirtschaftsrechtlichen Teil erweitert und insgesamt bundesweit den Anwaltsbereich ausgebaut und um weitere Fachbereiche, wie zum Beispiel IT-Recht, Bank- und Investmentrecht und Energierecht erweitert.
Was steckt hinter dem Ansatz der Beratung aus einer Hand?
Die Verbindung von rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Expertise bei Ebner Stolz bietet neben Effizienzvorteilen auch Planungssicherheit für den Mandanten.
Die Beratung eines Projektes aus einer Hand gewährleistet, dass ein übergreifender, abgestimmter Kosten- und Zeitrahmen angeboten werden kann und sichergestellt ist, dass keine Aspekte bei einem Gesamtprojekt übersehen werden. Dies hat vor dem Hintergrund immer komplexerer rechtlicher und organisatorischer Anforderungen vielerlei Vorteile. Dass alle Kollegen aus einem Haus stammen, sorgt für einen Zeitgewinn und für dieselben hohen Qualitätsansprüche. Auch entstehen weniger Reibungsverluste. Informationen können unkomplizierter weitergegeben und Aufträge in einer einheitlichen Systemlandschaft abgewickelt werden.
Der Anwaltsbereich wurde stark ausgebaut - haben Sie dabei auch Ihr Beratungsspektrum erweitert?
Wir haben unser Beratungsspektrum deutlich erweitert und dies insbesondere aus zwei Gründen.
Zum einen sind die rechtlichen Anforderungen in zahlreichen Bereichen deutlich gestiegen - und dementsprechend auch die Nachfrage in den Unternehmen. Beispielsweise das IT-Recht, vor kurzer Zeit noch nicht so relevant, inzwischen aber für jedes Unternehmen von immenser Wichtigkeit. Ein weiteres Beispiel ist das Bank- und Investmentrecht. Die Finanzmarktregulierung im Bank- und Finanzsektor sowie in der Realwirtschaft hat stark zugenommen und wird deutlich komplexer, so dass hier ausgewiesene Spezialisten gefordert sind.
Zum anderen wird von unseren Mandanten zunehmend verlangt, dass wir die Betreuung ihres Unternehmens bei Expansionen, Krisen oder Einzelprojekten umfassend wahrnehmen und dabei alle rechtlichen Aspekte abdecken. Hier stellen sich regelmäßig gesellschaftsrechtliche, wettbewerbsrechtliche, arbeitsrechtliche oder insolvenzrechtliche Aufgaben, die wir mit hochspezialisierten Anwälten lösen wollen.
Welche anwaltlichen Tätigkeitsfelder decken Sie nunmehr ab?
Sie finden bei uns umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung, die von Mandanten des gehobenen Mittelstands gefordert wird. Von A wie Arbeitsrecht, über Bank- und Investmentrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Kapitalmarktrecht, Markenrecht, Unternehmenskaufrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht bis hin zum Zollrecht.
Bauen Sie den Anwaltsbereich auch künftig weiter aus? Und sind Sie für Rechtsanwälte ein attraktiver Arbeitgeber?
Wir werden diesen Bereich kontinuierlich weiter ausbauen, um alle Belange unserer Mandanten auch in der Zukunft abdecken zu können. Und selbstverständlich ist die Arbeit bei Ebner Stolz für Rechtsanwälte attraktiv, da sie keine Einzelkämpfer sind, sondern in eng zusammenarbeitende Teams eingebunden sind. Ohne Spezialisierung geht heutzutage nichts mehr. Es gibt nicht mehr den Anwalt, der seinen Mandant rundum betreuen kann. Bei uns arbeiten etwa Gesellschaftsrechtler Hand in Hand mit Steuer- und Arbeitsrechtlern. Stellt sich eine kartellrechtliche Frage, ist schnell ein weiterer Experte hinzugezogen. Oder unser Geschäftsbereich IT sucht praxisnahe Softwarelösungen für seine Auftraggeber - die IT-Rechtler knüpfen die entsprechenden Verträge. Hinzu kommen bei Ebner Stolz attraktive Karrieremöglichkeiten.