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Rechtsberatung

Fakten, Fakten, Fakten! - Sachverhaltsermittlung in der Prozessführung mit Legal Tech

„Da mihi fac­tum, dabo tibi ius!” - „Gib mir die Fak­ten, ich werde Dir das Recht ge­ben!“ Diese Re­gel des römi­schen Rechts zeigt die Be­deu­tung des Sach­ver­halts für den Aus­gang ei­nes je­den Rechts­streits: Kann man den ent­schei­den­den Sach­ver­halt nicht dar­le­gen und be­wei­sen, hilft das be­ste Recht (und der be­ste Rechts­an­walt) nichts. Das Ge­richt ent­schei­det stets auf Grund­lage der ihm von den Par­teien dar­ge­leg­ten Fak­ten. Die Be­deu­tung der Sach­ver­halts­er­mitt­lung im Be­reich Pro­zessführung kann da­her nicht hoch ge­nug ein­ge­schätzt wer­den. Gleich­zei­tig wird eben diese Er­mitt­lung durch die zu­neh­mende Nut­zung ver­schie­de­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel und dem da­mit ver­bun­de­nen An­stieg an Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten (auch) im Ge­schäfts­ver­kehr so­wie die ar­beits­tei­lige Zu­sam­men­ar­beit in Un­ter­neh­men nicht ein­fa­cher. Der Ein­satz mo­der­ner „Le­gal Tech Tools“ ermöglicht es, den re­le­van­ten Sach­ver­halt auch in Zei­ten ständig stei­gen­der Da­ten­men­gen zu­verlässig und ef­fi­zi­ent zu er­mit­teln.

Die Ausgangslage

Ein Man­dant mel­det sich bei sei­nem Rechts­an­walt, weil er An­sprüche ge­gen eine an­dere Par­tei durch­set­zen will. Der Man­dant schil­dert den aus sei­ner Sicht re­le­van­ten Sach­ver­halt („Gib mir die Fak­ten!“) und bit­tet den Rechts­an­walt auf die­ser Grund­lage um eine Ein­schätzung der Rechts­lage und der Er­folgs­aus­sich­ten. Der Rechts­an­walt be­wer­tet den ihm mit­ge­teil­ten Sach­ver­halt und emp­fiehlt auf die­ser Grund­lage, Klage zu er­he­ben („Ich werde Dir das Recht ge­ben!“). Da­bei weist er - aus an­walt­li­cher Vor­sicht - mehr­fach dar­auf hin, dass er nur den Sach­ver­halt be­ur­tei­len kann, den er präsen­tiert be­kom­men hat.

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Das Problem

Ei­nige Zeit später er­reicht die Kla­ge­er­wi­de­rung der Ge­gen­seite den kla­gen­den Man­dan­ten und sei­nen Rechts­an­walt. Der Rechts­an­walt weist den Man­dan­ten dar­auf hin, dass ihm ei­nige der Be­haup­tun­gen der Ge­gen­seite beim Ent­wurf der Kla­ge­schrift nicht be­kannt wa­ren. Tref­fen sie zu und wären sie ihm be­kannt ge­we­sen, hätte er nicht zur Kla­ge­er­he­bung (in die­sem Um­fang) ge­ra­ten. Der Man­dant ist un­zu­frie­den. Er befürch­tet, nicht nur seine An­sprüche nicht durch­set­zen zu können, son­dern auch noch die Kos­ten für das Ge­richts­ver­fah­ren tra­gen zu müssen.

Die Lösung

Die Lösung die­ses Pro­blems ist natürlich, den Sach­ver­halt bestmöglich vor Kla­ge­er­he­bung auf­zu­ar­bei­ten. Doch was so ein­fach klingt, ist in Wahr­heit häufig auf­wen­dig und kom­pli­ziert. So­wohl beim Man­dan­ten als auch bei der Ge­gen­seite wa­ren häufig meh­rere Mit­ar­bei­tende, ggf. über ver­schie­dene Ab­tei­lun­gen hin­weg, be­tei­ligt. Sie alle ha­ben über un­ter­schied­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege kom­mu­ni­ziert, etwa per E-Mail, (Mo­bil-)Te­le­fon oder Mes­sen­ger. Diese Kom­mu­ni­ka­tion ist nicht ge­sam­melt an einem Ort ge­spei­chert, son­dern be­fin­det sich bei­spiels­weise in den ver­schie­de­nen E-Mail-Postfächern, Te­le­fon­no­ti­zen oder Pro­to­koll­da­teien der Mes­sen­ger­soft­ware (sog. un­struk­tu­rierte Da­ten).

Der Man­dant hat nun zwei Möglich­kei­ten: Ent­we­der er über­nimmt die Auf­ar­bei­tung des Sach­ver­halts selbst; das birgt das Ri­siko, dass mögli­cher­weise re­le­vante In­for­ma­tio­nen nicht ein­fließen, da diese dem kon­kre­ten Mit­ar­bei­ter nicht be­kannt sind oder von ihm als un­er­heb­lich ein­ge­schätzt wer­den. Oder der Man­dant stellt dem Rechts­an­walt alle po­ten­zi­ell re­le­van­ten In­for­ma­tio­nen und Da­ten, etwa vollständige E-Mail-Postfächer aus dem Zeit­raum, Mes­sen­ger­verläufe etc., zur Verfügung (so­weit da­ten­schutz­recht­lich zulässig) und bit­tet ihn, die re­le­van­ten Fak­ten zu er­mit­teln.

Unser Ansatz

Wir set­zen bei der Sach­ver­halts­er­mitt­lung und -auf­ar­bei­tung - ne­ben der „klas­si­schen“ Aus­wer­tung von Do­ku­men­ten und Aufklärungs­ge­sprächen mit Mit­ar­bei­ten­den - ins­be­son­dere auf spe­zi­fi­sche Soft­warelösun­gen („Le­gal Tech Tools“), die das Durch­su­chen, Ord­nen und Ana­ly­sie­ren von ge­spei­cher­ter Kom­mu­ni­ka­tion und an­de­ren un­struk­tu­rier­ten Da­ten er­heb­lich ver­ein­fa­chen: Statt alle Do­ku­mente, E-Mails und sons­ti­gen Da­ten ma­nu­ell zu sich­ten und zu ord­nen, durch­su­chen und ana­ly­sie­ren wir die Da­ten ins­be­son­dere un­ter Ein­satz ei­ner so­ge­nann­ten E-Dis­co­very Soft­ware.

Mit die­ser Soft­ware können große un­struk­tu­rierte Da­ten­bestände z. B. in­de­xiert, durch au­to­ma­ti­sches Her­aus­fil­tern von Du­blet­ten er­heb­lich re­du­ziert und auf Ba­sis vor­ge­ge­be­ner Such­be­griffe und zahl­rei­cher wei­te­rer Fil­termöglich­kei­ten ziel­ge­nau se­lek­tiert wer­den. So de­stil­lie­ren wir aus einem großen Da­ten­be­stand die re­le­vante Es­senz an Da­ten. Diese Da­ten­es­senz lässt sich an­schließend in der Soft­ware struk­tu­riert sich­ten, aus­wer­ten und für die wei­tere Ver­wen­dung be­ar­bei­ten (z. B. schwärzen). Da­bei können bei Be­darf eine Viel­zahl von Mit­ar­bei­tern par­al­lel Da­ten sich­ten und aus­wer­ten. Der Fort­schritt der Sich­tung und die Er­geb­nisse der Ana­lyse las­sen sich je­der­zeit in Echt­zeit ver­fol­gen und aus­wer­ten. Die Er­geb­nisse können schließlich ex­por­tiert und, bei­spiels­weise zu Be­richts­zwe­cken, über­sicht­lich auf­be­rei­tet wer­den. All‘ dies spart nicht nur viel Zeit und Geld, son­dern stellt gleich­zei­tig si­cher, dass die wirk­lich re­le­van­ten Da­ten ziel­si­cher ge­fun­den wer­den.

Auf Grund­lage des sorgfältig aus­er­mit­tel­ten Sach­ver­halts können wir un­se­ren Man­dan­ten so­dann eine präzise Be­wer­tung der Rechts­lage und Ein­schätzung der Er­folgs­aus­sich­ten ge­ben. Gleich­zei­tig wis­sen wir frühzei­tig, wer in ei­ner späte­ren (ge­richt­li­chen) Aus­ein­an­der­set­zung als Zeuge in Be­tracht kommt, wel­che E-Mails und Do­ku­mente re­le­vant wer­den könn­ten und wel­che Ri­si­ken mögli­cher­weise dro­hen.

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