Das IFRS Board hat in seiner Sitzung am 22.92020 vorgeschlagene Änderungen zum IFRS 16 besprochen und folgenden Beschluss gefasst: Bei einer Sale and Lease Back-Transaktion, bei der die Leasingzahlungen ausschließlich variabel vereinbart sind, ist das verbleibende Nutzungsrecht an der Immobilie in Höhe der diskontierten erwarteten Leasingzahlungen anzusetzen. Bei der Folgebewertung ist eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit bei einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorzunehmen. Die Erstanwendung hat retrospektiv zu erfolgen.
Diese Entscheidung ist von Bedeutung vor dem Hintergrund der Regelung in IFRS 16, nach der variable Leasingzahlungen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts nicht zu berücksichtigen sind.