Mit der Verlängerung der Sanktionen war bereits im Vorfeld zu rechnen (s. hierzu). Die Sanktionen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen und beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Sie umfassen Verbote für die Einfuhr von Waren von der Krim oder aus Sewastopol in die EU sowie jegliche Investitionen. Demnach ist es Europäern und Unternehmen mit Sitz in der EU weiterhin untersagt, Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim und Sewastopol zu erwerben, Unternehmen mit Sitz in diesen Gebieten zu finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Die Maßnahmen beinhalten außerdem ein Ausfuhrverbot bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind. Technische Hilfe, Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Infrastruktur in den genannten Bereichen stehen sowie jegliche Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol fallen ebenfalls unter die restriktiven Maßnahmen.
Auch vier Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation hat die Europäische Union bekräftigt, dass sie weiterhin entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine eintritt.