Ein Großteil der kriegsrelevanten Güter, welche trotz der seit 2022 stetig ergänzten Russland-Sanktionen weiterhin nach Russland gelangen, stammt aus westlichen Ländern und lässt sich u. a. auf Umgehungen über Tochterunternehmen westlicher Firmen in Drittstaaten zurückführen. Diese Erkenntnis wurde am 24.04.2024 in einem Hinweispapier zu den Sanktionsumgehungen durch das BMWK veröffentlicht.
So wird besonders darauf hingewiesen, dass nach den EU-Verordnungen auch die Handlungen einer ausländischen Tochtergesellschaft unter bestimmten Umständen zu einer sanktionsrechtlichen Relevanz für in der Europäischen Union ansässige Muttergesellschaften führen kann.
Das Hinweispapier soll bei deutschen Unternehmen ein Problembewusstsein zu den Sanktionsumgehungen schaffen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliance-Maßnahmen stärken.
Hinweis: EU-Unternehmen, die selbst oder über Tochterunternehmen in Drittstaaten kriegswichtige Güter herstellen, haben angemessen Sorge dafür zu tragen, dass ihre Produkte nicht sanktionswidrig für die Fortsetzung der kriegerischen Handlungen Russlands verwendet werden können. Die von der EU-Kommission veröffentlichte „Common High Priority List“ kann Unternehmen dabei als Warnhinweisgeber zur Einschätzung eines entsprechend möglichen Risikos dienen.