In dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall grenzte die landwirtschaftliche Nutzfläche eines Bio-Landwirts an Flächen von konventionellen Landwirten. Im Oktober 2013 wiesen von dem Bio-Landwirt erzeugte Bio-Produkte (Staudensellerie) Rückstände eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Pendimethalin auf, das in dem Pflanzenschutzmittel „Malibu“ enthalten ist. Dieses verwendeten die konventionellen Landwirte auf ihren Flächen. Untersuchte Proben der Bioprodukte ergaben eine Konzentration von Pendimethalin über dem zulässigen Höchstwert, weswegen der Bio-Landwirt die Vermarktung seiner Bio-Ware einstellen musste. Aus diesem Grund verlangte er Schadensersatz von den konventionellen Landwirten.
Mit Urteil vom 14.03.2016 hatte das LG Paderborn die Klage des Bio-Landwirtes abgewiesen, da es nach der Beweisaufnahme nicht zu der Überzeugung gelangt sei, dass die in den Produkten festgestellten Rückstände des Pflanzenschutzmittels von den konventionellen Landwirten verursacht worden seien.
Das OLG Hamm kam in seiner Berufungsentscheidung jedoch zu dem Ergebnis, dass nachweislich Pendimethalin durch Abdrift auf Felder des Bio-Landwirts gelangt sei. Dadurch sei die für den Ökolandbau unzulässige Belastung auf den Feldern des Bio-Landwirts entstanden und die Ware nicht mehr vermarktungsfähig gewesen. Dies widerspreche dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen ökologischem und konventionellem Landbau. Die von den konventionellen Landwirten verwendeten Geräte hätten nicht der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft entsprochen, um eine Abdrift zu verhindern. Dem Bio-Landwirt wurde ein Schadensersatz von 40.000 Euro zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision hat der Senat jedoch nicht zugelassen.
Hinweis: Landwirte, die konventionelle landwirtschaftliche Flächen betreiben, sollten in Zukunft darauf achten, dass beim Versprühen von Pflanzenschutzmitteln Geräte verwendet werden, die ein Abdriften von Pflanzenschutzmittel auf andere Flächen, insbesondere Bio-Anbauflächen, vermeiden. Auf diese Weise können kostspielige Schadenersatzansprüche verhindert werden.