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Rechtsberatung

Schenkungsanfechtung bei unterwertigem Grundstücksverkauf

Das OLG Bran­den­burg setzt sich in sei­nem Ur­teil vom 05.07.2023 (Az. 7 U 144/21) mit den Nach­weis­an­for­de­run­gen ei­ner In­sol­venz­an­fech­tung bei einem un­ter­wer­ti­gen Grundstücks­ver­kauf aus­ein­an­der.

Der In­sol­venz­ver­wal­ter kann nach § 134 Abs. 1 InsO eine un­ent­gelt­li­che Leis­tung des Schuld­ners an­fech­ten, wenn diese nicht früher als vier Jahre vor dem An­trag auf Eröff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens vor­ge­nom­men wurde. Da­bei kann der In­sol­venz­ver­wal­ter die Ergänzung ei­nes Kauf­prei­ses für einen un­ter­wer­ti­gen Ver­kauf aber nur ver­lan­gen, wenn er dar­le­gen kann, dass der ver­ein­barte Kauf­preis so er­heb­lich vom ob­jek­ti­ven Ver­kaufs­wert ab­weicht, dass die Ab­wei­chung nicht mehr von einem an­ge­mes­se­nen Be­ur­tei­lungs­spiel­raum der Ver­trags­par­teien ge­deckt ist.

Hin­weis: Der In­sol­venz­ver­wal­ter muss zu­dem einen et­wai­gen gu­ten Glau­ben der Par­teien an die Gleich­wer­tig­keit der Leis­tun­gen un­ter Berück­sich­ti­gung der Üblich­kei­ten des Wirt­schafts­le­bens und der Preis­bil­dung wi­der­le­gen.

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