Im Zuge des sechsten Sanktionspakets sind durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 03.06.2022 die neuen Verordnungen gegen Russland und Belarus in Kraft getreten und seitdem wirksam. Ziel ist es, die russische Föderation noch stärker wirtschaftlich unter Druck zu setzen, um deren Möglichkeiten, gegen die Ukraine Krieg zu führen zu unterminieren.
Die Sanktionen wurden durch die folgenden Verordnungen (VO) umgesetzt:
Russland:
- (EU) 2022/878 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 (personenbezogene Restriktionen - Aufnahme weiterer Personen und Organisationen)
- (EU) 2022/879 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 (warenbezogene Restriktionen - u. a. Ölerzeugnisse, Dienstleistungen für den Öl-Transport, Beratungsdienstleistungen, Güter und Technologien zur Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors, Chemikalien zur Herstellung chemischer Waffen; Aussetzung von Sendetätigkeiten russischer Medien; Restriktionen gegen russische Kreditinstitute - u. a. weitere SWIFT-Ausschlüsse)
- (EU) 2022/880 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 (restriktive Maßnahmen gegen Russland)
Belarus:
- (EU) 2022/876 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 (personenbezogene Restriktionen - Aufnahme weiterer natürlicher und juristischer Personen)
- (EU) 2022/877 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 (Aufnahme weiter Personen, Organisationen und Unternehmen bzgl. des Verbots der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Austausch von Finanzdaten im Zahlungsverkehr)
Besonders hervorzuheben ist das sog. Öl-Embargo, das durch Einfuhrbeschränkungen einen schrittweisen Ausstieg aus dem Bezug von russischen Rohöl vorsieht. Damit einher geht das vollständige Einfuhrverbot von russischen Ölerzeugnissen auf dem Seeweg.
Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind in den Verordnungen unterschiedliche Maßnahmen und Übergangszeiträume vorgesehen, so dass beispielsweise geschlossene Altverträge unter bestimmten Voraussetzungen noch erfüllt werden können.
Hinweis: Durch die umfangreichen Anpassungen und Ergänzungen im Zuge des sechsten Sanktionspakets müssen nun zahlreiche weitere Ein- und Ausfuhrbeschränkungen beachtet werden. Deshalb ist nach wie vor allen betroffenen Unternehmen zu raten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland und Belarus, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.
Weitere Informationen zu den Sanktionen im Rahmen der aktuellen Ukraine-Krise können Sie unserem Ukraine-Ticker entnehmen.