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Steuerberatung

Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie

Gas­tro­no­mie­be­triebe sind von den Schließun­gen zur Bekämp­fung der Corona-Pan­de­mie be­son­ders stark be­trof­fen. Für eine ge­zielte Ent­las­tung der Bran­che soll eine Ab­sen­kung des Um­satz­steu­er­sat­zes sor­gen. Diese war zunächst bis Juni 2021 vor­ge­se­hen und wurde nun bis Ende 2022 verlängert.

Vor der Steu­er­satz­sen­kung - so­mit bis 30.6.2020 - un­ter­la­gen Spei­sen, die vor Ort im Re­stau­rant oder Café ver­zehrt wer­den (sog. Re­stau­ra­ti­ons­leis­tun­gen), dem re­gulären Um­satz­steu­er­satz von 19 %. Bei Take away-Spei­sen, die der Gast ab­holt und die nicht zum Ver­zehr vor Ort im Re­stau­rant be­stimmt sind, griff in der Re­gel der ermäßigte Steu­er­satz von 7 %.

Mit dem Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz vom 19.6.2020 (BGBl. I 2020, S. 1385) wurde u. a. der Um­satz­steu­er­satz auf Re­stau­rant- und Ver­pfle­gungs­leis­tun­gen, die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 er­bracht wer­den, von 19 % auf 7 % ge­senkt. Dies be­trifft ausdrück­lich nur Spei­sen. Die Ab­gabe von Getränken un­ter­liegt wei­ter­hin dem re­gulären Um­satz­steu­er­satz.

Hin­weis: Mit dem Zwei­ten Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, S. 1512) wurde tem­porär der ermäßigte Steu­er­satz auf 5 % und der Re­gel­steu­er­satz auf 16 % ge­senkt. Dies galt für Leis­tun­gen vom 1.7.2020 bis 31.12.2020. Wie alle an­de­ren Un­ter­neh­mer pro­fi­tier­ten da­von auch Un­ter­neh­mer im Gas­tro­no­mie­be­reich und hat­ten so­mit in der zwei­ten Jah­reshälfte 2020 nur die ge­min­der­ten Mehr­wert­steu­ersätze an­zu­wen­den.

Für den Zeit­raum ab 1.1.2021 ist nun wie­derum der ermäßigte Steu­er­satz von 7 % auf Re­stau­rant- und Ver­pfle­gungs­leis­tun­gen - mit Aus­nahme von Getränken - an­zu­wen­den.

Mit dem Drit­ten Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz vom 10.3.2021 wurde nun die Steu­er­satz­sen­kung verlängert. Re­stau­rant- und Ver­pfle­gungs­leis­tun­gen un­ter­lie­gen bis 31.12.2022 dem Um­satz­steu­er­satz von 7 %. Getränke blei­ben un­verändert da­von un­berührt.

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