Laut der Pressemitteilung des Hessischen Finanzministeriumsvom 15.3.2019 möchte das BMF die Initiative der Finanzministerkonferenz gegen die Nutzung von Share Deals zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer vollumfänglich aufgreifen.
Die Finanzminister der Länder hatten sich am 29.11.2018 u. a. darauf geeinigt, das ein neuer Ergänzungstatbestand eingeführt werden soll, der parallel zu der derzeit bereits bei grundbesitzenden Personengesellschaften geltenden Regelung Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn ein oder mehrere neue Gesellschafter Anteile in Höhe von mindestens 90 % einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft erwerben. Die bislang für Personengesellschaften geltende 95 %-Schwelle soll ebenso auf 90 % herabgesetzt werden. Zudem sollen die im GrEStG vorgesehenen Fünfjahresfristen auf zehn Jahre verlängert werden (siehe dazu auch Share Deals im Visier der Länderfinanzminister).