Konkret soll ein neuer Ergänzungstatbestand eingeführt werden, wonach parallel zu der derzeit bereits bei grundbesitzenden Personengesellschaften geltenden Regelung Grunderwerbsteuer dann ausgelöst wird, wenn ein oder mehrere neue Gesellschafter Anteile in Höhe von mindestens 90 % einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft erwerben.
Die bislang für Personengesellschaften geltende 95 %-Schwelle soll dabei auch auf 90 % herabgesetzt werden. Zudem sollen offenbar die im Grunderwerbsteuergesetz vorgesehenen Fünfjahresfristen auf zehn Jahre verlängert werden.
Hinweis
Die Länderfinanzminister haben das BMF aufgefordert, zügig einen entsprechenden Referentenentwurf vorzulegen. Ab wann ggf. die verschärften Regelungen in Kraft treten würden, ist derzeit noch nicht klar.