Lesen Sie hier den vollständigen Artikel: So lässt sich in Betrieben das Verwaltungsvermögen gestalten
Auch nach der Erbschaftsteuerreform ist operatives unternehmerisches Vermögen weiterhin begünstigt. Abzugrenzen sind das operative Betriebsvermögen vom vermögensverwaltenden Vermögen anhand eines Katalogs. Dadurch ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten.