Bereits 2004 hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Aktiengesellschaft (abgekürzt „SE“ für Societas Europaea) unter Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben als weitere Rechtsform in Deutschland eingeführt.
Damit ist sie die erste europäische Rechtsform, die losgelöst von nationalem Recht in allen Ländern der Europäischen Union mit vergleichbarem Regelungskleid gewählt werden kann.
Zunächst konnte sich diese neue Rechtsform – von wenigen Großkonzernen im DAX-Segment abgesehen – nur zögerlich in der deutschen Unternehmenslandschaft etablieren. Inzwischen haben aber auch mittelständisch geprägte und eigentümer geführte Unternehmen erkannt, dass die SE eine attraktive und flexible Rechtsform ist.