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Rechtsberatung

Societas Europaea - SE - Praxisleitfaden zur Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft

Be­reits 2004 hat der deut­sche Ge­setz­ge­ber die eu­ropäische Ak­ti­en­ge­sell­schaft (ab­gekürzt „SE“ für So­cie­tas Eu­ro­paea) un­ter Um­set­zung ent­spre­chen­der EU-Vor­ga­ben als wei­tere Rechts­form in Deutsch­land ein­geführt.

Da­mit ist sie die er­ste eu­ropäische Rechts­form, die los­gelöst von na­tio­na­lem Recht in al­len Ländern der Eu­ropäischen Union mit ver­gleich­ba­rem Re­ge­lungs­kleid gewählt wer­den kann.

Zunächst konnte sich diese neue Rechts­form – von we­ni­gen Großkon­zer­nen im DAX-Seg­ment ab­ge­se­hen – nur zöger­lich in der deut­schen Un­ter­neh­mens­land­schaft eta­blie­ren. In­zwi­schen ha­ben aber auch mit­telständi­sch geprägte und ei­gentümer geführte Un­ter­neh­men er­kannt, dass die SE eine at­trak­tive und fle­xi­ble Rechts­form ist.

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