Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, was sie 2021 bis 2025 in den Bereichen moderner Staat, Klimaschutz, Soziales, Familien, Inneres, Außenpolitik und Finanzen angehen wollen.
In dem Koalitionsvertrag finden sich dabei insb. folgende Aussagen zur künftig geplanten Steuerpolitik:
Steuerpflichtige allgemein
- Die erweiterte Verlustverrechnung soll bis 2023 verlängert und der Verlustrücktrag (laut Koalitionsvertrag „Verlustvortrag“[sic]) soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
- Das Steuersystem soll durch Digitalisierung und Entbürokratisierung einfacher werden.
- Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen intensiver bekämpft werden.
Unternehmensbesteuerung
- Vorgesehen ist eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter, die es ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten von in 2022 und 2023 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen (Superabschreibung).
- Das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung sollen evaluiert und auf etwaige praxistaugliche Anpassungen hin überprüft werden.
- Im Bereich der Unternehmensbesteuerung soll die Steuerprüfung modernisiert und beschleunigt werden, wozu insb. auf den Einsatz neuer Technologien gesetzt wird.
- Die bestehenden Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sollen auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro ausgeweitet werden.
Arbeitnehmerbesteuerung
- Die steuerliche Regelung zum Homeoffice für Arbeitnehmer soll bis 31.12.2022 verlängert und evaluiert werden.
- Überflüssige, unwirksame sowie umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben sollen abgebaut werden. Genannt wird eine Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer. Bei der Dienstwagenbesteuerung soll die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen nur noch gewährt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Die bestehende Plastikabgabe soll auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt werden.
- Zur Stärkung von Start-ups soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver gestaltet werden. Hierzu ist u. a. eine weitere Anhebung des einkommensteuerlichen Freibetrags angedacht.
- Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung ist beabsichtigt die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren Steuerklasse IV zu überführen.
Umsatzsteuer
- Die Einfuhrumsatzsteuer soll weiterentwickelt werden, um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen.
- Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug soll schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnung eingeführt werden.
- Vorgesehen ist außerdem die Stärkung von Inklusionsunternehmen durch eine formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.
Internationales Steuerrecht
- Die Koalitionäre wollen sich aktiv für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung einsetzen.
- Die Quellenbesteuerung soll insb. durch die Anpassung von DBA ausgeweitet und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzt werden, um unerwünschte Steuergestaltungen zur Minderung des inländischen Einkommens zu verhindern.
- Zudem möchten sich die künftigen Koalitionäre dafür einsetzen, dass Unterschiede im Bereich Steuerrecht auf EU-Ebene abgebaut werden.
Immobilienbesteuerung
- Länder sollen die Grunderwerbsteuer flexibler gestalten können, um den Erwerb von selbst genutztem Wohnungseigentum zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung sollen steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) geschlossen werden.
- Um einen klimagerechten Neubau von Wohnungen zu fördern, soll die lineare Abschreibung für Wohnungsneubauten von 2 % auf 3 % angehoben werden.
Besteuerung von Privatpersonen
- In Umsetzung der Vorgaben des Urteils des BVerfG zur Rentenbesteuerung soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben von 2025 auf 2023 vorgezogen werden. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen, so dass eine Vollbesteuerung der Renten erst ab 2060 erreicht wird.
- Der Sparerpauschbetrag soll zum 01.01.2023 auf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) ansteigen.
- Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden.
- Die Kindergrundsicherung soll sich zukünftig aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem vom Einkommen der Eltern abhängigen gestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen.
Besteuerung von gemeinnützigen Organisationen
- Bestehende steuerliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen beseitigt werden, um so die Vernichtung von Waren zu verhindern.
- Gemeinnützige Organisationen sollen sich unschädlich für ihren Gemeinnützigkeitsstatus innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen sowie gelegentlich auch zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen können.