Das BMF veröffentlichte mit Schreiben vom 10.08.2021 (Az. IV B 6 -S 1315/19/10050 :006) eine gemeinsame Erklärung mit dem US Internal Revenue Service über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen für Wirtschaftsjahre ab 2020. Hierdurch soll die internationale steuerliche Transparenz erhöht und der Zugang der jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, verbessert werden, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.
Hinweis: Die gemeinsame Erklärung gilt für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2021 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne. Damit wird der spontane Austausch länderbezogener Berichte für ein Jahr fortgeführt, der bereits zuvor für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2019 erfolgt ist.
Der Spontanaustausch wird nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens zur Transformation des am 14.08.2020 gezeichneten entsprechenden Regierungsabkommens mit den USA durch einen automatischen Informationsaustausch abgelöst werden.