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Steuerberatung

Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen mit den USA

Die zuständi­gen Behörden von Deutsch­land und den USA ha­ben eine ge­mein­same Erklärung über die Durchführung des spon­ta­nen Aus­tauschs länder­be­zo­ge­ner Be­richte ab 2020 ab­ge­ge­ben.

Das BMF veröff­ent­lichte mit Schrei­ben vom 10.08.2021 (Az. IV B 6 -S 1315/19/10050 :006) eine ge­mein­same Erklärung mit dem US In­ter­nal Re­ve­nue Ser­vice über die Durchführung des spon­ta­nen Aus­tauschs länder­be­zo­ge­ner Be­richte über Kon­zern­kenn­zah­len für Wirt­schafts­jahre ab 2020. Hier­durch soll die in­ter­na­tio­nale steu­er­li­che Trans­pa­renz erhöht und der Zu­gang der je­wei­li­gen Steu­er­behörden zu In­for­ma­tio­nen über die welt­weite Ver­tei­lung der Einkünfte, die ent­rich­te­ten Steu­ern und be­stimmte In­di­ka­to­ren für die Orte wirt­schaft­li­cher Tätig­keit in Steu­er­ge­bie­ten, in de­nen mul­ti­na­tio­nale Kon­zerne tätig sind, ver­bes­sert wer­den, um er­heb­li­che Ver­rech­nungs­preis­ri­si­ken und an­dere Ri­si­ken im Zu­sam­men­hang mit Ge­winn­verkürzung und Ge­winn­ver­la­ge­rung zu be­wer­ten.

Hin­weis: Die ge­mein­same Erklärung gilt für spon­tan aus­ge­tauschte länder­be­zo­gene Be­richte für am oder nach dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2021 be­gin­nende Wirt­schafts­jahre mul­ti­na­tio­na­ler Kon­zerne. Da­mit wird der spon­tane Aus­tausch länder­be­zo­ge­ner Be­richte für ein Jahr fort­geführt, der be­reits zu­vor für die Wirt­schafts­jahre 2016 bis 2019 er­folgt ist.

Der Spon­tan­aus­tausch wird nach Ab­schluss des na­tio­na­len Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens zur Trans­for­ma­tion des am 14.08.2020 ge­zeich­ne­ten ent­spre­chen­den Re­gie­rungs­ab­kom­mens mit den USA durch einen au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch ab­gelöst wer­den.

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