Das BMF hat mit Schreiben vom 13.06.2024 (Az. IV D 3 - S 1315/19/10030 :067, DB 2024, S. 1653) bekannt gegeben, bei welchen Staaten die Voraussetzungen für den automatischen Datenaustausch vorliegen und damit zum 30.09.2024 ein automatischer Austausch der Finanzkontendaten erfolgt, die zum 31.07.2024 durch die meldenden Finanzinstitute dem BZSt zu übermitteln waren.
Neben den EU-Mitgliedstaaten zählen dazu auch zahlreiche Drittstaaten, die z. B. Vertragsparteien der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 sind oder mit welchen entweder Deutschland ein entsprechendes Abkommen oder die EU einen Vertrag zur Vereinbarung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten geschlossen hat.