Erstmalig zum 30.9.2017 werden nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Dazu sind dem BZSt von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch erstmals zum 31.7.2017 zu übermitteln.
Das BMF gibt mit Schreiben vom 22.6.2017 die finale Staatenaustauschliste bekannt, mit denen ein automatischer Informationsaustausch zum 30.9.2017 erfolgen wird.
Hinweis
Gegenüber den USA erfolgt der automatische Informationsaustausch nach dem FATCA-Abkommen. Auf die erstmals für das Kalenderjahr 2016 zu übermittelnden Meldungen der Finanzinstitute geht das BMF mit Schreiben vom 2.6.2017 ein.