Mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) wurde die Lücke zwischen einer auf die Zustimmung aller Gläubiger angewiesenen außergerichtlichen Sanierung einerseits und der Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens andererseits geschlossen. Unternehmen erhalten durch die seit 01.01.2021 geltenden Neuregelungen die Möglichkeit, sich auf der Grundlage eines von den betroffenen Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplanes außergerichtlich zu sanieren.
Die Restrukturierungsexperten Jan Hendrik Groß und Carolin Jungclaus, beide Rechtsanwälte bei Ebner Stolz in Köln, stellen den präventiven Restrukturierungsrahmen und das Insolvenzplanverfahren in ihrem aktuellen Aufsatz in Der SanierungsBerater 2021, Seite 6, anhand ausgewählter Aspekte gegenüber.