Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der bis 02.08.2022 umzusetzenden Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern sowie pflegende Angehörige vom 20.06.2019. Ziel ist, die Gleichstellung von Männern und Frauen bei ihren Arbeitsmarktchancen und bei der Behandlung am Arbeitsplatz weiter zu fördern. Zwar ist die Richtlinie schon jetzt größtenteils geltendes Recht. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf soll deren vollständige Umsetzung gewährleistet werden. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die folgenden Regelungen vor:
- Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen.
- Arbeitgeber von Kleinbetrieben müssen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz künftig innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.
- Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen. Insbesondere haben sie auch einen Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung.
- Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird erweitert im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen.