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Steuerberatung

Stahlerzeugnisse: Endgültige EU-Schutzmaßnahmen und Erweiterung des Warenkreises

Die EU führt endgültige Schutzmaßnah­men für Stahl­er­zeug­nisse ein und er­wei­tert den be­trof­fe­nen Wa­ren­kreis

Anläss­lich der Ein­fuhrzölle der USA auf Stahl und de­ren Ein­fluss auf die tra­di­tio­nel­len Han­dels­ströme in der EU hat die EU seit 1.2.2019 endgültige Schutzmaßnah­men für Stahl­er­zeug­nisse ein­geführt. Die Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2019/159 be­stimmt, dass grundsätz­lich ein Zu­satz­zoll in Höhe von 25% auf den Net­to­preis frei Grenze der Union, un­ver­zollt, er­ho­ben wird.

Gleich­zei­tig legt sie Zoll­kon­tin­gente für 26 Wa­ren­ka­te­go­rien fest. Dies be­deu­tet, dass der Zu­satz­zoll nur dann er­ho­ben wird, wenn das be­tref­fende Zoll­kon­tin­gent er­schöpft ist oder  Ein­fuh­ren von Wa­ren­ka­te­go­rien nicht in den Ge­nuss der ent­spre­chen­den Zoll­kon­tin­gente fal­len. Die ein­zel­nen Zoll­kon­tin­gente un­ter­schei­den sich nach den ver­schie­de­nen Wa­ren­ka­te­go­rien (de­fi­niert durch Zoll­ta­rif­num­mern), Zeiträumen und teil­weise auch nach Land.  Den eu­ropäischen Stahl­pro­du­zen­ten soll da­mit ein fai­rer Wett­be­werb auf dem in­ter­na­tio­na­len Markt ermöglicht wer­den.

Hinweis

Be­reits im Juli 2018 hatte die EU für einen Zei­traum von 200 Ta­gen vorläufige Schutzmaßnah­men für Stahl­er­zeug­nisse in Form von Zu­satzzöllen be­schlos­sen und zu­gleich Zoll­kon­tin­gente ein­geführt. Nach­dem die USA am 23.3.2018 25% Ein­fuhr­zölle auf Stahl verhängt hat­ten, fürch­te­ten die Wirt­schafts­be­tei­lig­ten, die Lie­fe­ran­ten würden einen Teil ih­rer Aus­fuh­ren in die EU um­lei­ten. Ins­be­son­dere den be­reits an glo­ba­len Über­ka­pa­zitäten lei­den­den Stahl­pro­du­zen­ten in der EU be­rei­tete das wirt­schaft­li­che Sor­gen. Mit den endgülti­gen Schutzmaßnah­men wur­den auch die be­trof­fe­nen Wa­ren­ka­te­go­rien er­wei­tert, etwa um mit an­de­ren Her­stel­lungs­ver­fah­ren her­ge­stellte Er­zeug­nisse.

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