Anlässlich der Einfuhrzölle der USA auf Stahl und deren Einfluss auf die traditionellen Handelsströme in der EU hat die EU seit 1.2.2019 endgültige Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse eingeführt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 bestimmt, dass grundsätzlich ein Zusatzzoll in Höhe von 25% auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, erhoben wird.
Gleichzeitig legt sie Zollkontingente für 26 Warenkategorien fest. Dies bedeutet, dass der Zusatzzoll nur dann erhoben wird, wenn das betreffende Zollkontingent erschöpft ist oder Einfuhren von Warenkategorien nicht in den Genuss der entsprechenden Zollkontingente fallen. Die einzelnen Zollkontingente unterscheiden sich nach den verschiedenen Warenkategorien (definiert durch Zolltarifnummern), Zeiträumen und teilweise auch nach Land. Den europäischen Stahlproduzenten soll damit ein fairer Wettbewerb auf dem internationalen Markt ermöglicht werden.
Hinweis
Bereits im Juli 2018 hatte die EU für einen Zeitraum von 200 Tagen vorläufige Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse in Form von Zusatzzöllen beschlossen und zugleich Zollkontingente eingeführt. Nachdem die USA am 23.3.2018 25% Einfuhrzölle auf Stahl verhängt hatten, fürchteten die Wirtschaftsbeteiligten, die Lieferanten würden einen Teil ihrer Ausfuhren in die EU umleiten. Insbesondere den bereits an globalen Überkapazitäten leidenden Stahlproduzenten in der EU bereitete das wirtschaftliche Sorgen. Mit den endgültigen Schutzmaßnahmen wurden auch die betroffenen Warenkategorien erweitert, etwa um mit anderen Herstellungsverfahren hergestellte Erzeugnisse.