Zwar können Arbeitgeber bereits im Rahmen des Pilotbetriebs die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Eine bereits ab 01.07.2022 greifende Pflicht hat der Bundesrat allerdings durch einen entsprechenden Beschluss am 11.03.2022 verschoben, weil es zu Verzögerungen in der vorgelagerten Phase zwischen den Ärzten und Krankenkassen kam und damit eine Verlängerung der Pilotphase für erforderlich erachtet wurde.
Hinweis: Im Detail werden wir auf die eAU im Rahmen der 3. Ausgabe 2022 des novus Personal eingehen, da dann weitere Verfahrensschritte konkretisiert sein werden.