Um vor allem Notarkosten zu sparen, liegt es nahe, die Gesellschaft mittels Musterprotokoll zu gründen. Dieses umfasst neben der Gründung auch den Gesellschaftsvertrag, die sog. Satzung. Allerdings müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden. Ob eine Gründung mit Musterprotokoll tatsächlich langfristige Vorteile bietet, sollten Gründer bewusst abwägen.
Musterprotokoll: schlank und kostengünstig
Bei einer Gründung mit Musterprotokoll darf das Start-up aus maximal drei Gesellschaftern bestehen. Nur eine Person darf zum Geschäftsführer bestellt werden. Das Geschäftsjahr ist immer das Kalenderjahr.
Für das Musterprotokoll bedarf es keiner juristischer Kenntnisse. Neben Firma und Unternehmenssitz sind der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die Höhe der Übernahme der Geschäftsanteile festzulegen. Individuelle Anpassungen sind generell unzulässig. Des Weiteren wird ein Geschäftsführer bestellt. Weitere notwendige Hinweise können vom Notar eingetragen werden.
Das Musterprotokoll besticht durch seine einfache Handhabung und beschränkt sich auf ein Minimum an Kerndaten, was sich auch in niedrigen Notargebühren wiederspiegelt.
Satzung: Start-up-Bedürfnisse optimal abgebildet
Bei einer Satzung können Gründer auf ihr Start-up angepasste Regelungen vereinbaren. Im Unterschied zum Musterprotokoll bestehen hier nur wenige zwingende Vorgaben. Gerade im Start-up-Bereich spielt das persönliche Vertrauen eine große Rolle. Deshalb sind Regelungen wichtig, die erforderliche Rechte einzelner Gründer statuieren und die jeweilige Beteiligung vor unvorhergesehenen Ereignissen oder unangemessener Einflussnahme Einzelner schützen. Hierzu gehören insbesondere Regelungen hinsichtlich der Vinkulierung von Geschäftsanteilen, Vorerwerbsrechten, Tag- und Drag-along-Regelungen sowie Vesting- oder Ausstiegsklauseln. Zur Vorbeugung vor Konflikten bieten sich zudem spezifische und die gesetzlichen Normen konkretisierende Regelungen über die Gesellschafterversammlung (Fristen, Protokoll, Beschlussfähigkeit) sowie die Mitsprache einzelner Gründer bei definierten Maßnahmen an.
Bei einer Satzung fallen allerdings die regulären - höheren - Notargebühren an. Zudem sind zusätzliche Kosten für deren rechtliche Gestaltung einzuplanen.
Nachträgliche Individualisierung des Musterprotokolls
Die stets bestehende Möglichkeit, zunächst mit Musterprotokoll zu gründen und den Gesellschaftsvertrag später individuell anzupassen, ist nur auf den ersten Blick eine vermittelnde Lösung.
Denn durch das starre Musterprotokoll entsteht das Risiko, dass das Start-up auf einem Gesellschaftsvertrag basiert, der nicht die individuellen Wünsche und Ziele der Gründer und der Gesellschaft berücksichtigt. Dies gilt vor allem bei unvorhergesehenen Ereignissen, die von den Gesellschaftern unterschiedlich bewertet werden könnten. Eine Klärung kann dann hohe Kosten verursachen und die Gesellschaft zum Scheitern bringen.
Es ist daher nicht nur bei komplexeren Gründungen lohnenswert, im Vorfeld mögliche Probleme zu durchdenken und die gewünschten Lösungen festzuschreiben.
Abwägung wichtig!
Ein Musterprotokoll ist als schnelle und günstigere Alternative bei der Gründung eines Start-up als UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH gedacht. Es kann aber nur bei einfachen Gründungen zur Anwendung kommen und bildet keinesfalls individuelle Aspekte des Start-ups ab. Mit einer individuellen Satzung können hingegen frühzeitig die rechtlichen Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg gestellt und möglichen Streitfällen vorgebeugt werden.
Gegenüberstellung Musterprotokoll für GmbH-/UG-Gründung oder individuelle Satzung
CyberForum
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