In seinem Urteil vom 10.02.2022 (Rs. C 9-20) kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass für Leistungen von sog. Ist-Versteuerern, bei denen die Umsatzsteuer regelmäßig im Zeitpunkt des Zuflusses des Entgelts entsteht, entgegen der bisher geltenden deutschen Rechtslage auch beim Leistungsempfänger das Recht auf Vorsteuerabzug erst mit Zahlung des Entgelts entsteht. Dies hat Auswirkungen für die Praxis aller Unternehmer, die Leistungen von sog. Ist-Versteuerern beziehen.
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Die aus dieser EuGH-Rechtsprechung folgenden Praxisthemen und welche Stolperfallen es gibt, besprechen Prof. Dr. Hans Nieskens, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vorsitzender des UmsatzsteuerForums e.V. und Steffen Lehmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und Director bei Ebner Stolz in Hamburg in der DATEV Podcast-Folge #118 Umsatzsteuer: Vieles soll, manches ist von Constanze Elter und Carsten Fleckenstein.