Konkret beinhaltet die Stellungnahme des Bundesrats u. a. folgende Forderungen:
- Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro und Abschaffung der Poolabschreibung
- Streichung der mit dem JStG 2019 eingeführten Regelungen zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Kapitalgesellschaftsanteilen i. S. v. § 17 EStG (§ 17 Abs. 2a EStG) und der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei privaten Termingeschäften und Verlusten aus privaten Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG)
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements u. a. durch Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro
Zudem sieht der Bundesrat die Ausnahme weiterer Regelungsbereiche im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2020 für erforderlich an:
- Forderung nach einer Wiederaufnahme der Beratungen zur Grunderwerbsteuerreform mit dem Ziel einer Neuregelung sog. Share-Deals
- Prüfung, ob die Abziehbarkeit von Aufwendungen für das Home-Office neu geregelt werden sollten
- Prüfung der Wirkungen des einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalts bei Bezug von Kurzarbeitergeld
Die Ausschüsse des Bundesrats hatten in ihren Beschlussempfehlungen vom 28.9.2020 noch vorgeschlagen, die Umsetzung der Vorgaben der ATAD-Richtlinie in den nationalen Steuergesetzen von dem bislang vorgesehenen eigenständigen Gesetzgebungsverfahren in das JStG 2020 zu überführen. Dies hat der Bundesrat jedoch neben weiteren Empfehlungen seiner Ausschüsse, u. a. etwa eine Verlängerung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre, nicht aufgegriffen.
Hinweis
Die Bundesregierung wird sich voraussichtlich am 21.10.2020 dazu äußern, ob sie die Forderungen des Bundesrats mitträgt. Im November 2020 werden voraussichtlich der Bundestag und der Bundesrat beschließen, welche Maßnahmen tatsächlich Eingang in die Steuergesetze finden.