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Steuerberatung

Steuerbilanziellen Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % verfassungsgemäß?

FG Köln 12.10.2017, 10 K 977/17

Das FG Köln hält den ty­pi­sier­ten steu­er­bi­lan­zi­el­len Ab­zin­sungs­fak­tor bei Pen­si­onsrück­stel­lun­gen i.H.v. 6 % nach § 6a EStG im Jahr 2015 für ver­fas­sungs­wid­rig. Es hat be­schlos­sen, eine Ent­schei­dung des BVerfG über die Ver­fas­sungsmäßig­keit des Rech­nungs­zinsfußes ein­zu­ho­len.

Der Se­nat hat im Rah­men der Ent­schei­dungs­verkündung erläutert, dass der Ge­setz­ge­ber be­fugt sei, den Rech­nungs­zinsfuß zu ty­pi­sie­ren. Al­ler­dings solle der Ge­setz­ge­ber in re­gelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Ty­pi­sie­rung noch rea­litätsge­recht sei. Da der Rech­nungs­zinsfuß seit 1982 un­verändert sei, habe sich der ge­setz­lich vor­ge­schrie­bene Zinsfuß so weit von der Rea­lität ent­fernt, dass er vom Ge­setz­ge­ber hätte überprüft wer­den müssen. Da­her führt die feh­lende Überprüfung und An­pas­sung nach Auf­fas­sung des FG Köln zur Ver­fas­sungs­wid­rig­keit.

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