Mit dem durch das JStG 2022 neugeschaffenen § 3 Nr. 72 EStG werden Einnahmen und Entnahmen aus kleinen PV-Anlagen steuerbefreit. Damit geht die gesetzliche Neuregelung deutlich weiter, als die bisher von der Finanzverwaltung gewährten ertragsteuerlichen Sonderregelungen.
In der Umsatzsteuer gilt für ab dem 01.01.2023 erbrachte Lieferungen und Leistungen i. Z. m. PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuersatz von 0%. Insbesondere hierzu sind jedoch noch zahlreiche Einzelfragen offen.
In ihrem Aufsatz „Besteuerung von Photovoltaikanlagen nach dem JStG 2022: The New Easy?“ der in NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, Heft 5/2023, S. 344ff. erschienen ist, stellen Teresa Maria Urban und Svenja Lindtner die Erleichterungen bei der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer für kleine Photovoltaikanlagen dar und geben hierzu Praxishinweise.