Folgende Gesetze wurden bereits am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und sind somit in Kraft getreten:
- Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: Damit wird insb. ein neues Optionsmodell eingeführt, das erstmals im Wirtschaftsjahr 2022 genutzt werden kann. Weitere Änderungen betreffen Fremdwährungsverluste bei Gesellschafterdarlehen einer Kapitalgesellschaft und Minder- und Mehrabführungen im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft.
- ATAD-Umsetzungsgesetz: Entsprechend der auf internationaler Ebene beschlossenen Maßnahmen wird die Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Wegzugsbesteuerung modifiziert. Bei hybriden Strukturen sind neue Regelungen zu beachten.
- Steueroasen-Abwehrgesetz: Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in sog. Steueroasen werden durch Sonderregelungen steuerlich weniger attraktiv.
Zudem stimmte der Bundesrat am 25.06.2021 dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz zu, das u. a. Modifizierungen im Bewertungsrecht und im Grundsteuerrecht beinhaltet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dürfte in Kürze erfolgen.