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Steuerberatung

Steuerinitiative BEPS: „Steuerlast für deutsche Unternehmen steigt“

Sten Günsel, Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter, Fach­an­walt für in­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht und Part­ner bei Eb­ner Stolz im In­ter­view mit FI­NANCE-TV zum Thema BEPS.

Steuerinitiative BEPS: „Steuerlast für deutsche Unternehmen steigt“

Die Aus­nut­zung des Steu­er­gefälles von in­ter­na­tio­na­len Großkon­zer­nen sorgt welt­weit für Empörung. Das will die OECD mit der so­ge­nann­ten BEPS-In­itia­tive (Base Ero­sion Pro­fit Shif­ting-In­itia­tive) ändern.

Steuerinitiative BEPS: „Steuerlast für deutsche Unternehmen steigt“© FINANCE-TV

„Auch für deut­sche Un­ter­neh­men könnte die Steu­er­last in der Ten­denz stei­gen“, warnt Sten Günsel, Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter und Fach­an­walt für in­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht bei Eb­ner Stolz im Ge­spräch mit FI­NANCE-TV. Wie sich deut­sche CFOs auf die BEPS-Vor­schrif­ten vor­be­rei­ten können und was bei Verstößen droht – dazu äußert sich Sten Günsel in einem In­ter­view bei FI­NANCE-TV: www.fi­nance-ma­ga­zin.de/fi­nance-tv.

Anti-Avoidance-Package der EU-Kommission

In­zwi­schen hat die EU-Kom­mis­sion ein ers­tes Anti-Avo­idance-Pa­ckage zur Um­set­zung der BEPS-Emp­feh­lun­gen er­ar­bei­tet.

In­for­ma­tio­nen zu den Entwürfen fin­den Sie hier.

Umsetzung der BEPS-Empfehlungen im neuen DBA Australien

Am 12.11.2015 wurde das neue Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zwi­schen Deutsch­land und Aus­tra­lien un­ter­zeich­net. Die­ses be­darf noch der Ra­ti­fi­zie­rung in bei­den Staa­ten, um in Kraft tre­ten zu können. In Deutsch­land könnte das neue DBA frühes­tens ab 1.1.2017 an­zu­wen­den sein.

Ne­ben ei­ner Sen­kung der Quel­len­steu­ersätze auf Di­vi­den­den, Zin­sen und Li­zen­zen enthält das DBA ei­nige Re­ge­lun­gen, mit de­nen Ak­ti­ons­punkte der OECD zu „Base Ero­sion and Pro­fit Shif­ting“, kurz BEPS, um­ge­setzt wer­den. So sind u. a. spe­zi­elle Re­ge­lun­gen für hy­bride Ge­sell­schaf­ten vor­ge­se­hen. Dop­pelt ansässige Ge­sell­schaf­ten wer­den aus dem Kreis der Begüns­tig­ten aus­ge­nom­men, wenn der Ort der tatsäch­li­chen Ge­schäfts­lei­tung nicht be­stimmt wer­den kann oder er sich in kei­nem der bei­den Staa­ten be­fin­det. Die künst­li­che Um­ge­hung des Sta­tus als Be­triebsstätte durch das Auf­split­ten der Tätig­keit in Vor­be­rei­tungs- und Hilfstätig­kei­ten, die grundsätz­lich keine Be­triebsstätte begründen, soll ver­mie­den wer­den.
Wei­tere Ein­zel­hei­ten zum In­halt des neuen DBA fin­den Sie hier.

Änderungen DBA Australien

Hinweis

Die Um­set­zung der BEPS-Ak­ti­ons­punkte nimmt so­mit auch auf bi­la­te­ra­ler Ebene an Fahrt auf. Es wird zu­dem da­mit ge­rech­net, dass er­for­der­li­che Mo­di­fi­ka­tio­nen im deut­schen Steu­er­recht noch im Laufe die­ses Jah­res durch den Ge­setz­ge­ber auf den Weg ge­bracht wer­den.

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