Der Koalitionsvertrag liegt vor und wird Grundlage der Regierungsarbeit auf Bundesebene für die nächsten Jahre sein, sofern die Mitglieder der SPD der erneuten Bildung einer „GroKo“ zustimmen.
Im Bereich der Steuerpolitik finden sich im Koalitionsvertrag (insb. S. 68 ff) u. a. folgende Aussagen:
- Entlastung unterer und mittlerer Einkommen beim Solidaritätszuschlag, schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021,
- Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge,
- Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags (S. 19),
- Optimierung des Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer,
- Unterstützung der Bemühungen für eine europaweite gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindeststeuersätze bei den Unternehmenssteuern,
- Unterstützung der internationalen Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, insb. auch der Internetkonzerne,
- Umsetzung der Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (zeitgemäße Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung, Ergänzung der Hybridregelungen, Anpassung der Zinsschranke) sowie
- Maßnahmen zur angemessenen Besteuerung der digitalen Wirtschaft.