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Steuerliche Förderung von betrieblichen E-Bikes

22.05.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Die Über­las­sung bzw. un­ent­gelt­li­che oder teil­ent­gelt­li­che Übe­reig­nung ei­nes E-Bikes vom Ar­beit­ge­ber an Ar­beit­neh­mer wird im­mer be­lieb­ter. Un­ter­neh­men dient es als wir­kungs­vol­les In­stru­ment bei der Su­che und Bin­dung von Mit­ar­bei­tern. Ar­beit­neh­mer können ge­genüber dem Kauf ei­nes pri­va­ten Fahr­rads von fi­nan­zi­el­len Vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Zu­dem kommt ein Dienst­fahr­rad der Ge­sund­heit und der Um­welt zu­gute. Auch aus steu­er­li­cher Sicht kann sich die zur Verfügung­stel­lung ei­nes E-Bikes durch den Ar­beit­ge­ber loh­nen.

Was konkret für die Besteuerung von E-Bikes gilt, haben wir für Sie in einer Kurz­in­for­ma­tion zusammengetragen.

Wie das Modell des sog. „Dienstrad-Leasings" funktioniert und wie der Gesetzgeber die Überlassung von E-Bikes steuerlich fördert, besprechen wir auch in einer Folge unserer Video-Reihe FÜNF Fragen mit Richard Frahm, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Hamburg.