Die Überlassung bzw. unentgeltliche oder teilentgeltliche Übereignung eines E-Bikes vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer wird immer beliebter. Unternehmen dient es als wirkungsvolles Instrument bei der Suche und Bindung von Mitarbeitern. Arbeitnehmer können gegenüber dem Kauf eines privaten Fahrrads von finanziellen Vorteilen profitieren. Zudem kommt ein Dienstfahrrad der Gesundheit und der Umwelt zugute. Auch aus steuerlicher Sicht kann sich die zur Verfügungstellung eines E-Bikes durch den Arbeitgeber lohnen.
Was konkret für die Besteuerung von E-Bikes gilt, haben wir für Sie in einer Kurzinformation zusammengetragen.
© iStock Wie das Modell des sog. „Dienstrad-Leasings“ funktioniert und wie der Gesetzgeber die Überlassung von E-Bikes steuerlich fördert, besprechen wir auch in einer Folge unserer Video-Reihe FÜNF Fragen mit Richard Frahm, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Hamburg.
22.05.2023
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