Derzeit wird verstärkt auf E-Mobilität gesetzt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Luftqualität insb. in Ballungsräumen zu verbessern. Neben einem sog. Umweltbonus sieht der Gesetzgeber konkrete steuerliche Begünstigungen für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb vor.
Erfahren Sie in unserer Broschüre „Steuerliche Förderung der E-Mobilität“ mehr über die Vorteile bei der Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder -fahrrads. Ebenfalls finden Sie darin Informationen über Steuerbegünstigungen bei der Privatnutzung oder Überlassung von Ladevorrichtungen, über die Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Leasingraten, die Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge und die Befreiung von der Kfz-Steuer.