Der Bundestag beschloss am 29.11.2018 das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Mit dem Gesetz wird eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) eingeführt, die für Neubauten greift, für die nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 ein Bauantrag gestellt bzw. die erforderliche Bauanzeige getätigt wird. Durch die dem Bundestagsbeschluss zugrundeliegende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wurde diese Regelung geringfügig modifiziert. Insb. wird nun vorausgesetzt, dass die Wohnung dauerhaft für Wohnzwecke genutzt wird. Wohnungen, die als Ferienwohnungen vermietet werden, fallen somit nicht unter die Regelung.
Durch die Beschlussempfehlung neu aufgenommen wurde in das Gesetz zudem eine Modifizierung der Körperschaftsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG für Wohnungsgenossenschaften und -vereine. Einnahmen durch Stromlieferungen aus Mieterstromanlagen sind ab dem Veranlagungszeitraum 2019 für die Steuerbefreiung unschädlich, sofern sie 20 % der Gesamteinnahmen nicht übersteigen.
Hinweis
Der Bundesrat wird am 14.12.2018 darüber beraten, ob er dem Gesetz seine Zustimmung erteilt.