Forschungsförderung als Steuergutschrift
Seit 2020 können Unternehmen für F&E-Projekte eine Förderung in Form einer Steuergutschrift von bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr beantragen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen
- Grundlagenforschung,
- industrielle Forschung und
- experimentelle Entwicklung
So ist nicht nur die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen begünstigt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Entwicklung kommerziell nutzbarer Prototypen und Pilotprojekte.
Gefördert werden 25 % der Personalkosten für die mit der Forschung und Entwicklung beschäftigten Mitarbeiter. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde Mitte 2020 die maximale Bemessungsgrundlage für die förderfähigen Aufwendungen pro Jahr auf bis zu 4 Mio. Euro (anstelle der ursprünglichen 2 Mio. Euro) pro Unternehmensgruppe heraufgesetzt. Für 2020 gilt laut BMF, dass in der ersten Jahreshälfte entstandene Aufwendungen bis zu maximal 2 Mio. Euro förderfähig sind. Entstehen nach dem 30.6.2020 weitere förderfähige Aufwendungen, können weitere 2 Mio. Euro in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Ohne Bürokratie geht es auch bei der Forschungszulage nicht. Wer davon profitieren will, muss ein zweistufiges Antragsverfahren durchlaufen:
- Zuerst ist ein Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zu stellen. Dort wird die Förderfähigkeit des F&E-Projekts geprüft und bescheinigt.
- Im nächsten Schritt ist die Forschungszulage anhand der Bescheinigung und einer Dokumentation der förderfähigen (Personal-) Kosten beim Finanzamt zu beantragen.
Um die höchstmögliche Forschungszulage zu erhalten, ist eine genaue Projektbeschreibung und eine detaillierte, zeitnahe Dokumentation der geleisteten förderfähigen Arbeitsstunden erforderlich.
So können wir helfen
Es stellen sich Fragen über Fragen, welche Angaben im Antragsverfahren zu machen sind.
- Welche F&E-Projekte können überhaupt gefördert werden?
- Was muss konkret offengelegt werden und in welcher Form?
- Welche Kriterien sind einzuhalten?
- In welcher Form ist der Nachweis zu erbringen?
- Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Von der Projektberatung, über das Projektmanagement bis zur Projektabrechnung – im Vorteil ist, wer auf Expertenwissen zurückgreifen kann.
F&E-Projektberatung
- Identifikation potenziell förderfähiger Projekte
- Beratung bei der Definition und Darstellung der begünstigten Projekte
- Projektbeschreibung: Aufstellung bzw. Anpassung des Projektplans an die
- Erfordernisse des Forschungszulagengesetzes
- Unterstützung bei der Suche nach Projektpartnern
- Anleitung zur Abgrenzung der förderfähigen Personalausgaben und Ausgaben bei Auftragsforschung
- Unterstützung bei der Antragstellung für Zwecke der Bescheinigung zur
- Förderfähigkeit
Projektmanagement
- Hilfestellung bei der Dokumentation und Berechnung der förderfähigen Kosten, insbesondere Erstellung eines Konzepts zur Zeiterfassung (Muster-Templates)
- Datenanalyse im Hinblick auf förderfähige F&E-Kosten
- Umsetzungsüberwachung und -begleitung
- Übernahme der Projektkoordination
- Risiko- und Änderungsmanagement
- Analyse und Abgrenzung verschiedener Fördermöglichkeiten zum Ausschluss etwaiger Doppelbeantragungen von staatlichen Förderungen
Projektabrechnung
- Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt
- Begleitung von Kontrollen erhaltener Zulagen durch nachfolgende Prüfinstanzen (z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen)
- Beratung bei drohenden/anstehenden Kürzungen der Forschungszulage