Ein herausforderndes Jahr neigt sich dem Ende zu. Angesichts zahlreicher bereits verabschiedeter und noch zu erwartender steuergesetzlicher Änderungen lohnt sich für Unternehmen die Prüfung, ob Anpassungen ihrer steuerlichen Situation erforderlich sind oder gar Gestaltungspotential genutzt werden kann.
Die wirtschaftlichen Vorzeichen haben sich im Laufe des Jahres komplett geändert. Um die Corona-Pandemie möglichst gut zu überstehen, hat der Gesetzgeber bereits zahlreiche steuerliche Maßnahmen verabschiedet, die insb. darauf gerichtet sind, die Liquidität der Unternehmen zu stärken. Zum Jahresende liegen dem Bundestag und Bundesrat zudem noch zahlreiche steuerliche Änderungen zur Abstimmung vor. Kurz um, es sind zahlreiche Neuregelungen und Entwicklungen im Steuerrecht zu beachten, die eine Überprüfung der eigenen steuerlichen Situation erfordern. Dadurch lassen sich im kommenden Jahr steuerliche Nachteile vermeiden. Zugleich kann Gestaltungspotential identifiziert und ggf. noch bis Jahresende genutzt werden.
Erste Impulse hierzu sollen nachfolgende Gestaltungsüberlegungen geben. Dabei sind aber stets die individuellen Umstände im Einzelfall zu beachten und etwaige Gestaltungsschritte umfassend zu prüfen.