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Steuerberatung

Steuerliche Maßnahmen in der Corona-Pandemie

Das BMF äußert sich in zwei Schrei­ben zu Verlänge­rung der steu­er­li­chen Maßnah­men zur Un­terstützung von be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men in der Corona-Pan­de­mie.

Mit Schrei­ben vom 22.12.2020 wer­den die be­reits mit Schrei­ben vom 19.3.2020 vor­ge­se­he­nen Maßnah­men verlängert. So können von der Corona-Pan­de­mie nach­weis­lich un­mit­tel­bar und nicht un­er­heb­lich ne­ga­tiv wirt­schaft­lich be­trof­fene Steu­er­pflich­tige bis 31.3.2021 Anträge auf Stun­dung der bis zum 31.3.2021 fälli­gen Steu­ern im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren stel­len. Die Stun­dun­gen sind längs­tens bis 30.6.2021 zu gewähren. Darüber­hin­aus­ge­hende An­schluss­stun­dun­gen können mit ei­ner an­ge­mes­se­nen, längs­tens bis 31.12.2021 dau­ern­den Ra­ten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung gewährt wer­den. Auf die Er­he­bung von Stun­dungs­zin­sen kann ver­zich­tet wer­den. Wei­ter ist vor­ge­se­hen, im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren einen Voll­stre­ckungs­auf­schub bis 30.6.2021 zu gewähren, wenn dem Fi­nanz­amt bis 31.3.2021 durch Mit­tei­lung des Voll­stre­ckungs­schuld­ners über die Corona-Be­trof­fen­heit Kennt­nis er­langt. Schließlich kann bis 31.12.2021 ein An­trag auf An­pas­sung der Ein­kom­men- und Körper­schaft­steu­er­vor­aus­zah­lun­gen 2021 ge­stellt wer­den, in de­nen die un­mit­tel­bare und nicht un­er­heb­li­che ne­ga­tive wirt­schaft­li­che Be­trof­fen­heit nach­zu­wei­sen ist, je­doch kein wertmäßiger Nach­weis ei­nes ent­stan­de­nen Scha­dens ge­for­dert wird.

Zu­dem können auch in 2021 die be­reits für 2020 vor­ge­se­he­nen Er­leich­te­run­gen bei der steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von Hil­fe­leis­tun­gen zur Bewälti­gung der Corona-Pan­de­mie ge­nutzt wer­den. Mit Schrei­ben vom 18.12.2020 sieht das BMF vor, dass die mit Schrei­ben vom 9.4.2020 ent­hal­te­nen Re­ge­lun­gen u. a. zu Spen­den und Zu­wen­dun­gen aus dem Be­triebs­vermögen so­wie zu Spen­den­ak­tio­nen und Un­terstützungsmaßnah­men steu­er­begüns­tig­ter Körper­schaf­ten auf alle Maßnah­men er­wei­tert wer­den, die bis 31.12.2021 durch­geführt wer­den.

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